Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name),. hiermit möchte ich meine am __.__.____ ausgesprochene Kündigung zum Vertrag (Vertragsart) vom __.__.____. 1 Rücknahme einer Kündigung eines Arbeitsvertrags: Gründe, Form, Annahme + Wirkung des Zurückziehens, Muster für Arbeitnehmer / Arbeitgeber. 2 Im folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Rücknahme einer Kündigung durch den Arbeitgeber“. Der Text ist lediglich ein Beispiel und soll verdeutlichen. 3 Vorlage für ein Schreiben an den Vermieter; Fazit: Ihre Wohnungskündigung können Sie nur gemeinsam mit dem Vermieter zurückziehen. 4 Ferner wird eine Kündigung, die an jemanden geschickt wird, der in den Ferien ist, erst dann wirksam, wenn diese Person wieder zurück ist und die Kündigung erhält. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist sofort wirksam, auch wenn zusätzlich eine schriftliche Bestätigung verschickt wird. 5 Bei jeder Kündigung müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden. Gut zu wissen Nach der Probezeit, wenn Sie krankgeschrieben sind, einen Unfall hatten, Militär- oder Zivildienst leisten oder schwanger sind, gilt für Sie ein vorübergehender Kündigungsschutz. 6 1. Schritt: Vermieter informieren. 2. Schritt: Fortführung des Mietverhältnisses vereinbaren. 3. Schritt: Kündigungsrücknahme schriftlich fixieren. Vorlage für ein Schreiben an den Vermieter. Fazit: Ihre Wohnungskündigung können Sie nur gemeinsam mit dem Vermieter zurückziehen. Ob Trennung, Jobwechsel, Immobilienkauf oder Erbschaft. 7 Das Schreiben für die Kündigung zurückziehen, sollte immer per Einschreiben oder noch besser per Einschreiben mit Rücksein versandt werden. Solch ein wichtiges Schreiben sollte niemals per normalem Brief oder per E-Mail erfolgen, denn dann hat man keinen Nachweis, dass man die Kündigung zurückziehen wollte. 8 Rückzug der Kündigung. Kann ich eine Kündigung zurückziehen? Nein, eine einmal ausgesprochene Kündigung ist definitiv. Sie können Sie nur mit der Zustimmung des Vermieters rückgängig machen. Dasselbe gilt umgekehrt für den Vermieter, wenn er gekündigt hat. 9 Kündigung und Widerruf Nach Art. Abs. 1 OR kann der Auftrag von jeder Partei jederzeit widerrufen oder gekündigt werden, ohne dass dafür besondere Gründe vorliegen müssen. Nach dem Bundesgericht (BGE II mit Hinweisen) ist diese Bestimmung zwingend, weil dem Auftrag ein besonderes Vertrauensverhältnis zugrunde liegt. rücknahme kündigung versicherung 10 kündigung zurückziehen arbeitgeber 12