Abfindung 25 jahre betriebszugehörigkeit

Beispiel für die Berechnung einer Abfindung nach 25 Jahren 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) in Höhe. 1 Ab wieviel Jahren Betriebszugehörigkeit bekommt man eine Abfindung? ; Abfindung nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit, Euro, Hier Abfindung prüfen. 2 Die Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr. Dieser Abfindungsanspruch setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber im. 3 Die Abfindung fällt nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit in der Regel relativ hoch aus. Die Abfindungsformel, die üblicherweise herangezogen wird, lautet: Jahre. 4 Abfindung nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit: 12,5 Monatsgehälter: Abfindung nach 26 Jahren Betriebszugehörigkeit: 13 Monatsgehälter: Abfindung nach 27 Jahren Betriebszugehörigkeit: 13,5 Monatsgehälter: Abfindung nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit: 14 Monatsgehälter: Abfindung nach 29 Jahren Betriebszugehörigkeit: 14,5 Monatsgehälter. 5 Die Höhe der Abfindung können Sie berechnen mit folgender Formel: Regelsatz = Monatsgehalt (brutto) x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit (in Jahren) Erfolgt die Kündigung mitten im Kalenderjahr, wird nach sechs Monaten zu Berechnungszwecken von einem gesamten Jahr Betriebszugehörigkeit ausgegangen. 6 In einem solchen Falle richtet sich die Abfindung nach der Betriebszugehörigkeit. Das bedeutet pro Beschäftigungsjahr ist das halbe Bruttogehalt zu veranschlagen. Der Anspruch auf die Abfindung in diesem Falle entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Abfindung im Kündigungsschutzprozess. 7 Beispiel für die Berechnung einer Abfindung nach 25 Jahren Im folgenden Berechnungsbeispiel gehen wir von folgendem Fall aus: Sie werden betriebsbedingt gekündigt, verdienen Euro brutto und waren bis zur Kündigung seit 25 Jahren im Unternehmen beschäftigt. 8 Regelabfindung = monatlicher Bruttolohn x 0,5 x Betriebszugehörigkeit in ganzen Jahren. Neben dem monatlichen Gehalt wird bei der Berechnung der Abfindung also auch die Betriebszugehörigkeit. 9 Wich­tig für die Be­rech­nung ei­ner Ab­fin­dung ist schließlich das Mo­nats­ge­halt. Da­bei ist es üblich, das Brut­to­ge­halt zu­grun­de zu le­gen, d.h. ei­ne Ab­fin­dungs­be­rech­nung auf der Grund­la­ge ei­nes Net­to­lohns wäre nicht in Ord­nung. abfindung ab 55 jahre 10 Die Abfindung berechnen Sie in der Regel mit einer Faustformel, die lautet: Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit (in Jahren). 11