Ein juristisches Inhaltsverzeichnis umfasst normalerweise mehrere Seiten, was anfänglich etwas abschreckend aussehen kann. Die Länge ist jedoch. 1 I. Allgemeines. Eine juristische Hausarbeit besteht aus einem Deckblatt (siehe dazu II.), dem Text des Sachverhalts. (III.), einer Gliederung (IV.). 2 Üblicherweise beginnt man die Gliederung mit großen Buchstaben wie „A“. Die zweite Gliederungsebene bricht man mit römischen Ziffern wie „I“ an, darauf folgend. 3 Eine Hausarbeit besteht aus folgenden Teilen: • Deckblatt,. • Sachverhalt,. • Gliederung,. • Literaturverzeichnis,. • eigentliche Ausarbeitung mit Unterschrift. 4 Die vorliegenden Hinweise über die formalen Anforderungen, welche an eine Hausarbeit im juristischen Studium gestellt werden, verstehen sich nicht als abschließend. Mit ihrer Hilfe sollten jedoch eine Vielzahl der häufiger auftretenden Fehler vermeidbar sein können. I. Allgemeine äußere Anforderungen. Der Arbeit müssen ein Deckblatt. 5 Die richtige Gliederung für eine Jura-Hausarbeit Jura ist ein strenges Fach, das wird jedem Studierenden schnell deutlich. Neben dem Gutachtenstil und den richtigen Quellen, legen Korrektoren auch auf eines besonders viel Wert: Die korrekte Gliederung. 6 Die Gliederung führt alle Bestandteile der Hausarbeit in übersichtlicher Weise und mit der Angabe der jeweiligen (römischen oder arabischen) Seitenzahl auf. Dabei soll der Aufbau der Arbeit übersichtlich und erkennbar dargestellt werden. 7 Wie bei der Hausarbeit sind die Blätter mit einem Drittel Rand zu versehen und einseitig zu beschreiben. Gliedern Sie die Arbeit möglichst sauber durch und versuchen Sie, leserlich zu schreiben. Eine vorangestellte Gliederung ist hier nicht erforderlich. 8 Gegenstand einer juristischen Hausarbeit ist meistens ein der Praxis nachgebildeter Fall (Sachverhalt), zu dem eine oder mehrere Fragen (Fallfragen) gestellt werden. Ziel der Arbeit ist es, diese Frage(n) unter Aufzeigung und Abwägung der dabei möglichen Lösungswege gutachterlich zu beantworten. 9 Hinweise für die Anfertigung einer Hausarbeit I. Formalia einer Hausarbeit Eine Hausarbeit besteht aus folgenden Teilen: • Deckblatt, • Sachverhalt, • Gliederung, • Literaturverzeichnis, • eigentliche Ausarbeitung mit Unterschrift. Abkürzungen sind möglichst zu vermeiden. juristische gliederung gutachten 10